Nutzungsbedingungen

Präambel

SNW hat die modular aufgebaute Software „shirtnetwork.de“entwickelt.

Bei dieser urheberrechtlich zu Gunsten von SNW geschützten Software handelt es

sich um eine webbasierte Unternehmenssoftware, die es ermöglicht, die unterschiedlichen Geschäftsprozesse eines Unternehmens mit einer übergreifenden Softwarelösung zu bedienen. SNW stellt diese Software zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung bereit. Der Kunde möchte die Software „shirtnetwork.de“ als SaaS-Lösung nutzen. Vor diesem Hintergrund schließen die Vertragsparteien folgenden Software as a Service (SaaS)-Vertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“ genannt):


1. Vertragsgegenstand / Leistungspflichten

von SNW Vertragsgegenstand ist das Programmpaket „shirtnetwork.de“. Die einzelnen in

dem Programmpaket „shirtnetwork.de“ enthaltenen Programmmodule sind in der auf „www.shirtnetwork.de“ einsehbaren und herunterladbaren Leistungszusammenfassung spezifiziert. Der konkrete Funktionsumfang der Software sowie die kundenseitig notwendigen Hard- und Softwareeinsatzbedingungen der Software ergeben sich aus der ebenfalls auf„www.shirtnetwork.de“ herunterladbaren Benutzerdokumentation. Die Software „SNW“ sowie die in der Leistungszusammenfassung genannten Programmmodule werden nachfolgend als „Vertragssoftware“ bezeichnet.

1.2 SNW stellt dem Kunden die in der Leistungszusammenfassung und in der Benutzerdokumentation abschließend beschriebene Vertragssoftware zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Vertragssoftware, welche auf einem zentralen Server gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Vertragssoftware im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.

1.3 Übergabe für die vertraglichen Leistungen von SNW ist der Router-ausgang des von SNW genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

1.4 Die Vertragssoftware steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit während der Betriebszeiten beträgt 98,5 % im Monatsmittel. Während der übrigen Zeiten („Wartungszeiten“) kann die Anwendung dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein; es besteht jedoch kein Anspruch auf Nutzung. Falls in den Betriebszeiten Wartungsarbeiten erforderlich werden und die Anwendung deshalb nicht zur Verfügung steht, wird SNW den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.

1.5 SNW stellt auf der Internetseite „www.shirtnetwork.de“ eine deutschsprachige Benutzerdokumentation ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung. Diese enthält nähere Hinweise und Bestimmungen zur Nutzung der Vertragssoftware. Soweit SNW zusätzlich fremdsprachige, von Dritten hergestellte Softwareapplikationen bereitstellt und von dem Dritthersteller keine deutsche Fassung der Benutzerdokumentation allgemein erhältlich ist, kann SNW die Benutzerdokumentation auch in englischer Sprache zur Verfügung stellen.

1.6 SNW stellt dem Kunden den in der Leistungszusammenfassung abschließend beschriebenen Speicherplatz zur Verfügung und übernimmt die Sicherung der übertragenen Daten. SNW wird Virenscanner und Firewalls einsetzen, um so unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Kunden und die Übermittlung schädigender Daten, insbesondere Viren, zu verhindern bzw. zu unterbinden, soweit dies mit angemessenem wirtschaftlichen und technischen Aufwand möglich ist. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist. Falls eine Gefährdung auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und erfolgversprechend beseitigt werden kann, ist SNW berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten des Kunden zu löschen. SNW wird den Kunden hiervon unterrichten. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.

1.7 Soweit der Kunde Daten – gleich in welcher Form – an SNW übermittelt, stellt der Kunde von diesen Daten Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern her. SNW wird seine Server regelmäßig sichern und mit zumutbarem technischen und wirtschaftlichen Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter schützen. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Server von SNW übertragen. Für die Einhaltung handels-und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.

1.8 SNW übernimmt die Pflege der Vertragssoftware, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Mängeln innerhalb angemessener Zeit. Mängel sind wesentliche Abweichungen von der vertraglich festgelegten Spezifikation. Zusätzliche Pflegeleistungen können gegen gesonderte Vergütung durch SNW erbracht werden.

1.9 Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet SNW keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist SNW nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet.


2. Nutzungsrechte

2.1 SNW räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Vertragssoftware auf dem System im Rechenzentrum von SNW zu nutzen. Eine Überlassung derVertragssoftware an den Kunden erfolgt nicht. Soweit SNW während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. SNW ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht

berechtigt, die Vertragssoftware oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbartenNutzerkreises zugänglich zu machen.

2.2 Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Vertragssoftware durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von zwei Jahren für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte von SNW bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

2.3 Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungsüberlassung hat der Kunde SNW auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Name und Anschrift mitzuteilen.

2.4 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware ohne Verschulden von SNW durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist SNW berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. SNW wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.


3. Pflichten des Kunden


3.1 Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.

3.2 Der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter des Kunden steht SNW als Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Der Kunde kann einen anderen oder weitere Ansprechpartner benennen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind SNW unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Der Kunde wird darüber hinaus in alleiniger Verantwortung dafür sorgen, dass die Nutzer über einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung bzw. –konfiguration gemäß den Bestimmungen in dem Portal unter „www.shirtnetwork.de“ einsehbaren Beschreibung „Systemvoraussetzungen“ verfügen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegt allein in der Verantwortung des Kunden.

3.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, SNW umgehend hiervon zu informieren.

3.5 Der Kunde wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Kunde sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.

3.6 Der Kunde wird die vereinbarte Vergütung stets fristgerecht zahlen.

3.7 Der Kunde wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von SNW betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von SNW unbefugt einzudringen.

3.8 Der Kunde wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen SNW unverzüglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und SNW bei der Fehlersuche aktiv unterstützen. Stellt sich nach Prüfung einer Mangelmitteilung des Kunden durch SNW heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von SNW aufgetreten ist, kann SNW dem Kunden die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von SNW aufgetreten ist.

3.9 Bei der Nutzung der Vertragssoftware sowie der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. SNW überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit noch auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin

3.10 Der Kunde wird die an SNW übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

3.11 Der Kunde wird vor Versendung der Daten und Informationen dieser auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Schließlich wird der Kunde bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Downloads regelmäßig sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist.

3.12 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist SNW berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte bestehen. SNW wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist SNW unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die SNW durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann SNW dem Kunden zu den jeweils bei SNW gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er SNW den daraus entstehenden Schaden ersetzen und SNW insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

3.13 Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn SNW ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nichtübersteigen.

3.14 Bei einem schwerwiegenden oder anderem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist SNW berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die SNW durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann SNW dem Kunden zu den jeweils bei SNW gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er SNW gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


4. Vergütung

4.1 Die Vergütung für die Nutzung der Vertragssoftware und aller weiteren Leistungen ist in der Leistungszusammenfassung geregelt. Sie besteht aus einer monatlichen Basispauschale für die Bereitstellung von Premiumservices und einen Vergütungsanteil in Abhängigkeit von der Verkaufmenge der einzelen Positionen und ist in der regle mit 1 € pro verkauften Atikel zu berechnen. Soweit SNW weitere in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen erbringt, gelten hierfür die jeweils bei SNW gültigen Preise. Die Preislisten können jederzeit auf der Internetseite von SNW unter der Adresse „www.shirtnetwork.de“ eingesehen werden.

4.2 Der Kunde hat die Nutzung der Vertragssoftware unter den ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten auch dann zu vergüten, wenn sie durch unbefugte Dritte erfolgt. Voraussetzung für den Anspruch von SNW auf die Vergütung ist der Nachweis, dass der Kunde die Nutzung durch den Dritten zu vertreten hat. Die Vergütungspflicht besteht auch dann, wenn der Kunde einen begründeten Verdacht hatte, dass die Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, und SNW nicht unverzüglich informiert hat. Den Kunden trifft jedoch keine Pflicht zur Vergütung der Nutzung durch Unbefugte, wenn die Nutzungshandlung erfolgt ist, nachdem der Kunde SNW über das Bekanntwerden der Zugangsdaten an Dritte informiert hat.

4.2.1 die Vergütung ist auch fällig wenn es zu einer Reklamation der Waren kommt

4.3 Die laufenden Vergütungen werden monatlich nachträglich jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig. Andere Leistungen werden nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig.

4.4 Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich zu der Vergütung getrennt in Rechnung gestellt.

4.5 Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat SNW das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. SNW wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.

4.6 Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann seine Forderung aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von SNW an Dritte abtreten.


5. Verzug

5.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist SNW berechtigt, den Zugang zu der Vertragssoftware zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise und Vergütungen zu zahlen.

5.2 Kommt der Kunde

5.2.1 für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise/Vergütung; oder

5.2.2 in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist SNW berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.

5.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger zu setzen, wenn SNW einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

5.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt SNW vorbehalten.

5.5 Gerät SNW mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 7. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn SNW eine von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens drei Wochen betragen muss, nicht einhält.


6. Leistungsänderungen

6.1 SNW kann die Leistung jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weiseändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z. B. Durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die Leistungsmerkmale, wie in der Leistungszusammenfassung und der Benutzerdokumentation beschrieben, weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind. SNW wird den Kunden über die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per EMail hinweisen.

6.2 Unabhängig hiervon ist SNW jederzeit berechtigt, ihr Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen. SNW wird dem Kunden die Änderung oder Ergänzung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-mail widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. SNW wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, kann SNW den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.


7. Haftung für Mängel


7.1 Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet SNW nach Maßgabe dieser Ziffer 7, soweit Beeinträchtigungen nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit beruhen.

7.2 Sind die von SNW nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird SNW innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die SNW zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches.

7.3 Schlägt die mangelhafte Erbringung aus Gründen, die SNW zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt.

7.4 Erreicht die Minderung nach vorstehender Ziffer 7.3 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 7.3 aufgeführten

Höchstbetrag, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

7.5 Der Kunde wird SNW unverzüglich von aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail unterrichten.

7.6 Der Kunde wird SNW bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und ihm insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur

Verfügung stellen, die SNW zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.

7.7 Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 7 ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen

nicht, soweit SNW nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet.


8. Schutzrechte Dritter


8.1 Soweit der Kunde wegen der vertragsgemäßen Nutzung der von SNW erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten

und Urheberrechten Dritter gerichtlich verurteilt wird, stellt SNW den Kunden von diesen Ansprüchen unter folgenden Voraussetzungen frei:

8.1.1 Der Kunde benachrichtigt SNW unverzüglich schriftlich, sobald er von den gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt hat, und

8.1.2 der Kunde räumt SNW die Kontrolle über alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ein. Insbesondere wird der Kunde kein gerichtliches oder außergerichtliches Anerkenntnis über Ansprüche des Dritten abgeben, und

8.1.3 der Kunde unterstützt SNW bei der Abwehr oder Beilegung der Ansprüche in angemessener Weise.

8.2 Über die Freistellungsverpflichtung nach vorstehender Ziffer 8.1 hinaus ist SNW dem Kunden nur dann zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet, wenn SNW an der Verletzung ein Verschulden trifft.

8.3 Die Rechte des Kunden gemäß dieser Ziffer 8 bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter daraus resultiert, dass der Kunde

8.3.1 eine Änderung an den vertraglichen Leistungen durchgeführt hat, die von SNW nicht im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise schriftlich genehmigt wurde oder

8.3.2 die vertraglichen Leistungen in anderer Weise als zum Zwecke dieses Vertrages benutzt, oder

8.3.3 sie mit Hard- oder Software kombiniert, die nicht den in der Beschreibung„Systemvoraussetzungen“ genannten Erfordernissen entspricht. 


9. Haftung


SNW haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschließend wie folgt:

9.1 SNW haftet für einen von SNW zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt. Bei einem von ihr zu vertretenden Sachschaden ersetzt SNW den Aufwand für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung der Sachen bis zu einem Betrag von €5.000 je Schadensereignung. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

9.2 Die Haftungsbegrenzung unser 9.1 gilt nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.3 Weitergehende und andere als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Recht, sind ausgeschlossen, soweit nicht im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften weitergehend gehaftet wird.

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre imZusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechendverpflichtet sind.

10.2 Beide Vertragspartner werden darüber hinaus die Bestimmungen, die für die Auftragsdatenverarbeitung und für das Rechenzentrum anwendbar sind, beachtenund werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Sinne von § 9 BDSG treffen.

10.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch SNW personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes SNW von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

10.4 Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt (§ 11 BDSG). DerKunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten,ausgegebene Daten) allein berechtigt. SNW nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichenZulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortungübernimmt ausschließlich der Kunde. SNW ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen diesesVertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es SNW verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn insoweit eine Änderung oder Ergänzung der kundenspezifischen Datenerfolgt. Hingegen ist SNW im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden berechtigt.

10.5 Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Vertragssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von SNW mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Vertragssoftware nach diesem Vertrag.

10.6 Die Vertragspartner werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung dieses Vertrages erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Die Vertragspartner werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach dem Kündigen dieses Vertrages für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.

10.7 SNW kann Unteraufträge vergeben, hat aber den Unterauftragnehmer eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.

11. Vertragslaufzeit, Kündigung

11.1 Nach Anklicken des Buttons „abonnieren“ im On Demand Shop übersendet SNW dem Kunden an die von ihm angegebene Emailadresse eine Email mit Registrierungsdaten und einem Registrierungslink, mit denen der Kunde die Vertragssoftware freischalten kann. Mit Aktivierung des Registrierungslinks durch den Kunden tritt dieser Vertrag in Kraft. Die Laufzeit ist unbegrenzt und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.

11.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.

11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn:

11.3.1 ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder

11.3.2 einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder

11.3.3 über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.

11.4 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein.

11.5 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu wird SNW insbesondere

11.5.1 die im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten des Kunden auf Kosten von SNW, sowie eventuell im Rahmen des Vertrages erstellte Datenbanken, spätestens vier Wochen nach Vertragsende sowohl mittels Datenfernübertragung als auch auf Datenträgern in einer von SNW gewählten Form an den Kunden oder einen von diesem benannten Dritten herausgeben und

11.5.2 die Daten des Kunden nach Bestätigung der erfolgreichen Übertragung unverzüglich löschen und sämtliche angefertigte Kopien vernichten. 


12. Höhere Gewalt

12.1 SNW ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

12.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von SNW nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen).

12.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei in gleicher Weise zu informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Garantien sind nur dann als Garantien im Rechtssinne zu qualifizieren, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind. Werden Erklärungen, Ergänzungen, Konkretisierungen, Zusicherungen und/oder Garantien von Vertretern oder Hilfspersonen des SNW-Partners erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der SNW- Partner hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

13.2 Die Vertragsparteien können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der anderen Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen.

13.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

13.4 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierender Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von SNW. SNW ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13.6 Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.